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Urteil des Gerichts vom 18. Juni 2014 – Spanien/Kommission

(Rechtssache T-260/11)1

(Fischerei – Erhaltung der Fischereiressourcen – Überschreitung der für das Jahr 2010 zugeteilten Fangquoten für Makrele in den Gebieten VIIIc, IX und X sowie in den EU-Gewässern des Gebiets CECAF 34.1.1 durch Spanien – Abzüge von den für die Jahre 2011 bis 2015 zugeteilten Fangquoten – Verteidigungsrechte – Rechtssicherheit – Vertrauensschutz – Gleichbehandlung)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst N. Díaz Abad und L. Banciella Rodríguez-Miñón, dann M. Sampoll Pucurull und L. Banciella Rodríguez-Miñón, abogados del Estado)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouquet, F. Jimeno Fernández und D. Nardi)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 165/2011 der Kommission vom 22. Februar 2011 über Abzüge von bestimmten, Spanien für 2011 und die darauf folgenden Jahre zugeteilten Fangquoten für Makrele wegen Überfischung im Jahr 2010 (ABl. L 48, S. 11)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1     ABl. C 211 vom 16.7.2011.