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Urteil des Gerichts vom 14. Juli 2021 – Rochefort/Parlament

(Rechtssache T-172/20)1

(Institutionelles Recht – Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Parlaments – Zulage für parlamentarische Assistenz – Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge – Beweislast – Begründungspflicht – Verteidigungsrechte – Rechtsfehler – Beurteilungsfehler – Verhältnismäßigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Robert Rochefort (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Stasi, J.-L. Teheux und J.-M. Rikkers)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Görlitz, T. Lazian und M. Ecker)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Generalsekretärs des Parlaments vom 17. Dezember 2019, vom Kläger einen zu Unrecht für parlamentarische Assistenz ausgezahlten Betrag von 60 499,38 Euro zurückzufordern, und der entsprechenden Belastungsanzeige vom 22. Januar 2020

Tenor

Der Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2019, von Herrn Robert Rochefort einen zu Unrecht für parlamentarische Assistenz ausgezahlten Betrag von 60 499,38 Euro zurückzufordern, und die entsprechende Belastungsanzeige vom 22. Januar 2020 werden für nichtig erklärt, soweit sie Beträge betreffen, die für den Monat April 2010, für die Tage, die nicht den vom Generalsekretär des Parlaments genehmigten Dienstreisen entsprechen, und für den Zeitraum vom 29. bis zum 31. März 2011 ausgezahlt wurden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Herr Rochefort und das Parlament tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 191 vom 8.6.2020.