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Klage, eingereicht am 16. Juli 2021 – Sushi&Food Factor/EUIPO (READY 4YOU)

(Rechtssache T-432/21)

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Sushi&Food Factor sp. z o.o. (Robakowo, Polen) (Prozessbevollmächtigte: J. Gwiazdowska, Rechtsanwältin [radca prawny])

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke READY 4YOU – Anmeldung Nr. 18 209 237

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 13. Mai 2021 in der Sache R 2321/2020-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben, die angemeldete Unionsmarke Nr. 18 209 237 zur Eintragung zuzulassen und dadurch den Rechtsstreit endgültig zu entscheiden;

hilfsweise, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Rechtssache zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen;

dem EUIPO die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, einschließlich der Kosten, die der Klägerin in den Verfahren vor der Beschwerdekammer und vor der Hauptabteilung „Kerngeschäft“ des EUIPO entstanden sind.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 und Art. 95 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 20 und Art. 41 Abs. 1 und 2 Buchst. a und c der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, u. a. gegen das Recht, gehört zu werden, die Verpflichtung der Verwaltung, ihre Entscheidungen zu begründen, sowie gegen die Grundsätze der guten Verwaltung, der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung.

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