Klage, eingereicht am 30. September 2009 - ERGO Versicherungsgruppe/HABM - DeguDent (ERGO)
(Rechtssache T-382/09)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Parteien
Klägerin: ERGO Versicherungsgruppe AG (Düsseldorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. von Bomhard, A. Renck, T. Dolde und J. Pause)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: DeguDent GmbH (Hanau/Main, Deutschland)
Anträge der Klägerin
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Nr. R 44/2008-4 vom 23. Juli 2009 aufzuheben;
die Kosten des Verfahrens dem Beklagten oder, im Fall der Streithilfe durch die andere Beteiligte im Verfahren vor dem Beklagten, der Streithelferin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: die Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Wortmarke "ERGO" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 1-45 (Anmeldung Nr. 3 292 638)
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: DeguDent GmbH
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: die deutsche Wortmarke Nr. 398 328 80 und die Gemeinschaftsmarke Nr. 1 064 674 "CERGO" für Waren der Klasse 10, wobei sich der Widerspruch lediglich gegen die Eintragung für Waren der Klassen 5 und 10 richtete
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Stattgabe dem Widerspruch
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe:
Verletzung von Art. 42 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Art. 64 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
1, da die Beschwerdekammer nicht vollumfänglich über den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens entschieden habe
Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).