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Klage, eingereicht am 30. September 2009 - ERGO Versicherungsgruppe/HABM - DeguDent (ERGO)

(Rechtssache T-382/09)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: ERGO Versicherungsgruppe AG (Düsseldorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. von Bomhard, A. Renck, T. Dolde und J. Pause)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: DeguDent GmbH (Hanau/Main, Deutschland)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Nr. R 44/2008-4 vom 23. Juli 2009 aufzuheben;

die Kosten des Verfahrens dem Beklagten oder, im Fall der Streithilfe durch die andere Beteiligte im Verfahren vor dem Beklagten, der Streithelferin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: die Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Wortmarke "ERGO" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 1-45 (Anmeldung Nr. 3 292 638)

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: DeguDent GmbH

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: die deutsche Wortmarke Nr. 398 328 80 und die Gemeinschaftsmarke Nr. 1 064 674 "CERGO" für Waren der Klasse 10, wobei sich der Widerspruch lediglich gegen die Eintragung für Waren der Klassen 5 und 10 richtete

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Stattgabe dem Widerspruch

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe:

Verletzung von Art. 42 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Art. 64 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da die Beschwerdekammer nicht vollumfänglich über den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens entschieden habe

Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).