Klage, eingereicht am 2. Oktober 2009 - Annco/HABM - Freche et fils (ANN TAYLOR LOFT)
(Rechtssache T-385/09)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Annco, Inc. (New York, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Triet)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Freche et Fils associés SARL (Paris, Frankreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Klage für begründet zu erklären;
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. Juli 2009 in der Sache R 1485/2008-1 aufzuheben;
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. Juli 2009 in der Sache R 1485/2008-1 dahin abzuändern, dass die betroffene Gemeinschaftsmarke nicht nur für die Klasse 35, sondern auch für die Klassen 18 und 25 zur Eintragung zugelassen wird;
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Marke "ANN TAYLOR LOFT" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 35.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Freche et Fils associés SARL.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Frankreich eingetragene Marke "LOFT" für Waren der Klassen 18 und 25.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer irrig angenommen habe, zwischen den betroffenen Marken bestehe Verwechslungsgefahr, ferner Verstoß gegen Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da sich die Beschwerdekammer zu Unrecht auf Beweismittel und Gründe gestützt habe, zu denen sich die Klägerin nicht habe äußern können.
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