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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 13. Dezember 2006 - Neophytou / Kommission

(Rechtssache F-22/05)1

(Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Prüfungsausschuss - Zusammensetzung - Gleichbehandlung - Zulassungsvoraussetzungen)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Neophytos Neophytou (Itzig, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. A. Pappas)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Kraemer)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses in dem Auswahlverfahren EPSO/A/1/03 für die Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsreferendarinnen und Verwaltungsreferendaren (A 8) zyprischer Staatsangehörigkeit, den Kläger nicht in die Reserveliste dieses Auswahlverfahrens aufzunehmen

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 155 vom 25.6.2005 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-155/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).