Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 18. Oktober 2007 - Krcova / Gerichtshof
(Öffentlicher Dienst - Beamter auf Probe - Art. 34 des Statuts - Entlassung eines Beamten auf Probe - Ermessen - Begründungspflicht - Fürsorgepflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Erika Krcova (Trnava, Slowakei) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: M. Schauss)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2005 über die Entlassung der Klägerin nach Ablauf ihrer Probezeit
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 281 vom 18.11.2006, S. 49.