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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 22. Februar 2006 - Adam / Kommission

(Rechtssache T-342/04)1

(Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs VII des Statuts - Begriff des "Dienstes für einen anderen Staat")

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Herta Adam (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und L. Lozano Palacios)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 2. September 2003, mit der der Klägerin die Gewährung der in Artikel 4 des Anhangs VII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Auslandszulage verweigert wird

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 262 vom 23.10.2004.