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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Herta Adam, wohnhaft in Brüssel, gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 9. August 2004

(Rechtssache T-342/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Herta Adam, wohnhaft in Brüssel, hat am 9. August 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal; Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Kommission, der Klägerin nicht die Auslandszulage nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs VII des Statuts zu gewähren, aufzuheben;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung ihrer Klage macht die Klägerin einen Verstoß gegen Artikel 4 des Anhangs VII des Statuts geltend, da der Zeitraum, in dem sie im Büro der Vertretung eines deutschen Bundeslandes in Brüssel gearbeitet habe, von der Kommission nicht als eine Lage betrachtet werde, die sich aus dem Dienst für einen anderen Staat ergebe. Die Klägerin macht darüber hinaus einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung geltend.

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