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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. Juli 2007 -Bouychou / Kommission

(Rechtssache T-344/04)1

(Außervertragliche Haftung - Entscheidung, mit der die Rückzahlung der Beihilfen angeordnet wird, die Stardust Marine von Frankreich gewährt wurden - Nichtigerklärung der Entscheidung durch ein Urteil des Gerichtshofs)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Denis Bouychou als Insolvenzverwalter der Stardust Marine (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Vatier und M. Verger)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Rozet und C. Giolito)

Gegenstand

Antrag auf Ersatz des Schadens, der durch die Entscheidung 2000/513/EG der Kommission vom 8. September 1999 über die Beihilfen, die dem von Rechtsanwalt Bouychou als Insolvenzverwalter vertretenen Unternehmen Stardust Marine von Frankreich gewährt wurden, entstanden sein soll.

Tenor

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 262 vom 23.10.2004.