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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Athinaïki Techniki SA gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 18. Februar 2005

(Rechtssache T-94/05)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Die Athinaïki Techniki SA mit Sitz in Neo Iraklio-Athen (Griechenland) hat am 18. Februar 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Spyros A. Pappas.

Die Klägerin beantragt,

die ihr mit Schreiben vom 2. Dezember 2004 bekannt gegebene Entscheidung der Generaldirektion Wettbewerb, ihrer Beschwerde über eine staatliche Beihilfe der Hellenischen Republik an das Hyatt-Regency-Konsortium im Rahmen des öffentlichen Auftrags "Casino Mont Parnès" nicht weiter nachzugehen, für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin trägt zur Begründung ihrer Klage erstens vor, dass die Kommission gegen die Pflicht zur Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens nach den Artikeln 88 Absatz 2 EG und 4 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 verstoßen habe.

Zweitens wirft die Klägerin der Kommission vor, die angefochtene Entscheidung sei in mehrfacher Hinsicht unzureichend begründet. Die Kommission lege in keiner Weise dar, weshalb keine ernsten Beurteilungsschwierigkeiten bestünden, und noch weniger erläutere sie, warum sie bestimmte Schlüsseldokumente unbeachtet lasse. Außerdem sei die angefochtene Entscheidung allein auf die Analyse der Generaldirektion Binnenmarkt gestützt, in der jedoch nur festgestellt worden sei, dass die gemeinschaftsrechtlichen Texte im vorliegenden Fall nicht angewandt werden könnten. Schließlich sei auch die Entscheidung, die betreffenden Maßnahmen nicht als staatliche Beihilfe anzusehen, unzureichend begründet worden, und aus diesem Grund sei auch gegen Artikel 87 Absatz 1 EG verstoßen worden.

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