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Klage, eingereicht am 5. Dezember 2022 – Puma/EUIPO – Fujian Daocheng Electronic Commerce (Schuhe)

(Rechtssache T-758/22)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Puma SE (Herzogenaurach, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Schunke und P. Trieb)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fujian Daocheng Electronic Commerce Co. Ltd (Quanzhou, China)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin des streitigen Musters: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitiges Muster: Gemeinschaftsmuster Nr. 8 367 742-0013

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 21. September 2022 in der Sache R 1876/2021-3

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten einschließlich der im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates

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