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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 23. April 2008 - Bain u. a. / Kommission

(Rechtssache F-112/05)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Berichtigungskoeffizienten - Überweisung eines Teils der Bezüge nach außerhalb des Landes der dienstlichen Verwendung - Zeitliche Geltung der Verfahrensordnung des Gerichts - Gehaltsabrechnungen - Einrede der Rechtswidrigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Neil Bain (Brüssel, Belgien), Obhijit Chatterjee (Brüssel, Belgien), Richard Fordham (Bergen, Niederlande), Roger Hurst (Bergen, Niederlande), (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: V. Joris und D. Martin)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Gehaltsabrechnungen der Kläger für die Monate Februar, März und April 2005 und aller nachfolgender Gehaltsabrechnungen, soweit darin nach Ansicht des Klägers rechtswidrige Bestimmungen der Verordnung Nr. 723/2004 zur Änderung des Beamtenstatuts, die die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge in das Herkunftsland des Beamten betreffen, angewandt worden sind (vormals T-419/05)

Tenor des Urteils

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 48 vom 25.2.2006, S. 36 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-419/05 im Register eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).