Beschluss des Gerichts vom 18. Juni 2014 – NumberFour/HABM – Inaer Helicópteros (ENFORE)
(Rechtssache T-478/13)1
(Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Rücknahme des Widerspruchs – Erledigung)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: NumberFour AG (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Götz)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: L. Rampini)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Inaer Helicópteros, SA (Mutxamel, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Giner Mas und R. Rodriguez Zaragoza)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des HABM vom 23. Mai 2013 (Sache R 1000/2012-5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der NumberFour AG und der Inaer Helicópteros, SA
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils die Hälfte der Kosten des Beklagten.
________________________1 ABl. C 344 vom 23.11.2013.