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Amtsblattmitteilung

 

    URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    25. Juni 2003

    in der Rechtssache T-72/01, Norman Pyres gegen

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

    (Beamte ( Internes Auswahlverfahren ( Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung)

    Verfahrenssprache: Französisch

In der Rechtssache T-72/01, Norman Pyres, ehemaliger Bediensteter auf Zeit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Vandersanden und L. Levi, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: J. Currall) wegen Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens KOM/TA/99, durch die die Zulassung des Klägers zur mündlichen Prüfung abgelehnt wird, sowie aller späteren Vorgänge und Handlungen in diesem Auswahlverfahren und wegen Ersatzes des vom Kläger angeblich erlittenen Schadens hat das Gericht (Vierte Kammer) unter Mitwirkung der Präsidentin V. Tiili und der Richter P. Mengozzi und M. Vilaras ( Kanzler: J. Plingers, Verwaltungsrat ( am 25. Juli 2003 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Parteien tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

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1 - (ABl. C 150 vom 19.5.01.