Klage, eingereicht am 22. März 2024 – Ben Ali/Rat
(Rechtssache T-166/24)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Nesrine Ben Ali (Dschidda, Saudi Arabien) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Ceccaldi und M. Hazguer)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Anträge von Frau Nesrine Ben Ali im Rahmen der vorliegenden Klageschrift für zulässig zu erklären;
den Anhang des Beschlusses 2011/72/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen für nichtig zu erklären, soweit er Frau Nesrine Ben Ali betrifft (Blatt Nr. 6) und durch den Beschluss 2023/159 des Rates vom 19. Januar 2024 sowie seine Wirkungen verlängert wurde;
den Rat zu verurteilen, an Frau Nesrine Ben Ali einen Betrag in Höhe von 20 000 Euro als Übernahme ihrer Verteidigungskosten zu zahlen;
dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende drei Gründe gestützt:
Verstoß gegen die Verteidigungsrechte.
Verstoß gegen die Begründungspflicht.
Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz.
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