Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2011 - Solvay Solexis/Kommission
(Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Natriumperborat - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Dauer der Zuwiderhandlung - Begriffe "Vereinbarung" und "abgestimmte Verhaltensweise" - Akteneinsicht - Geldbußen - Gleichbehandlung - Mitteilung über Zusammenarbeit - Begründungspflicht)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Solvay Solexis SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Salonico und G. L. Zampa)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst V. Di Bucci und F. Amato, dann V. Di Bucci und V. Bottka)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 1766 final der Kommission vom 3. Mai 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F/38.620 - Wasserstoffperoxid und Perborat) sowie auf Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Solvay Solexis SpA trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 212 vom 2.9.2006.