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Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2011 - Solvay Solexis/Kommission

(Rechtssache T-195/06)1

(Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Natriumperborat - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Dauer der Zuwiderhandlung - Begriffe "Vereinbarung" und "abgestimmte Verhaltensweise" - Akteneinsicht - Geldbußen - Gleichbehandlung - Mitteilung über Zusammenarbeit - Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Solvay Solexis SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Salonico und G. L. Zampa)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst V. Di Bucci und F. Amato, dann V. Di Bucci und V. Bottka)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 1766 final der Kommission vom 3. Mai 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F/38.620 - Wasserstoffperoxid und Perborat) sowie auf Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Solvay Solexis SpA trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 212 vom 2.9.2006.