Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2011 - SNIA/Kommission
(Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Natriumperborat - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Eingliederung einer für die Zuwiderhandlung verantwortlichen Gesellschaft - Verteidigungsrechte - Übereinstimmung zwischen der Mitteilung der Beschwerdepunkte und der angefochtenen Entscheidung - Begründungspflicht)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: SNIA SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Santa Maria, B. Biscaretti di Ruffia und E. Gambaro)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst V. Di Bucci und F. Amato, dann V. Di Bucci und V. Bottka)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K (2006) 1766 endg. der Kommission vom 3. Mai 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F/38.620 - Wasserstoffperoxid und Perborat), soweit diese die Klägerin betrifft
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die SNIA SpA trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 212 vom 2.9.2006.