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Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2011 - SNIA/Kommission

(Rechtssache T-194/06)1

(Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Natriumperborat - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Eingliederung einer für die Zuwiderhandlung verantwortlichen Gesellschaft - Verteidigungsrechte - Übereinstimmung zwischen der Mitteilung der Beschwerdepunkte und der angefochtenen Entscheidung - Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: SNIA SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Santa Maria, B. Biscaretti di Ruffia und E. Gambaro)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst V. Di Bucci und F. Amato, dann V. Di Bucci und V. Bottka)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K (2006) 1766 endg. der Kommission vom 3. Mai 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F/38.620 - Wasserstoffperoxid und Perborat), soweit diese die Klägerin betrifft

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die SNIA SpA trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 212 vom 2.9.2006.