Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 9. März 2011 – Castiglioni/Kommission
(Rechtssache T‑591/10 R)
„Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentliche Aufträge – Ausschreibungsverfahren – Ablehnung eines Angebots – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Verstoß gegen Formerfordernisse – Unzulässigkeit“
1. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Fumus boni iuris – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Kumulativer Charakter – Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung – Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters (Art. 256 Abs. 1 AEUV, 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 11-12)
2. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Verlust einer Chance, der sich aus dem Ausschluss eines Bieters von einem Ausschreibungsverfahren ergibt – Verlust, der für sich allein keinen schweren Schaden darstellt – Bemessung – Berücksichtigung der Größe des Unternehmens – Beweislast (Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 14, 17)
3. Vorläufiger Rechtsschutz – Formerfordernisse – Antragstellung – Kurze Darstellung der Klagegründe – Rechtliche und tatsächliche Gesichtspunkte, die in der Klageschrift, der Klagebeantwortung oder der Erwiderung nicht dargestellt sind – Unzulässigkeit (Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2 und 3) (vgl. Randnr. 18)
4. Vorläufiger Rechtsschutz – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Antragsschrift – Formerfordernisse – Darstellung der Klagegründe, mit denen die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen glaubhaft gemacht wird – Einreichung eines zusätzlichen Schriftsatzes zur Behebung von Mängeln – Unvereinbarkeit mit dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2 und 3 und 109) (vgl. Randnr. 20)
Gegenstand
| Antrag auf einstweilige Anordnungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens betreffend den Abschluss eines Mehrfachrahmenvertrags für Bau-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden und Infrastrukturanlagen am Standort Ispra (Italien) der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission |
Tenor
1. | | Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. |
2. | | 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |