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Klage, eingereicht am 22. März 2007 - Italien / Kommission

(Rechtssache T-93/07)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigter: P. Gentili, Avvocato dello Stato)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Mitteilung Nr. 175 vom 11. Januar 2007 der Europäischen Kommission, Generaldirektion Regionalpolitik − Programme und Projekte auf Zypern, in Griechenland, Ungarn, Italien, Malta und den Niederlanden − betreffend Zahlungen der Kommission, die von dem beantragten Betrag abweichen, (Bezug: Programm POR Sicilia [Nr. CCI 1999 IT 161 PO 011]) für nichtig zu erklären;

die Mitteilung Nr. 234 vom 12. Januar 2007 der Europäischen Kommission, Generaldirektion Regionalpolitik − Programme und Projekte auf Zypern, in Griechenland, Ungarn, Italien, Malta und den Niederlanden − betreffend Zahlungen der Kommission, die von dem beantragten Betrag abweichen, (Bezug: Programm POR Sicilia [Nr. CCI 1999 IT 161 PO 011]) für nichtig zu erklären;

alle damit zusammenhängenden und vorausgesetzten Akte für nichtig zu erklären und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften folglich die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-345/04, Italienische Republik/Kommission1.

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1 - ABl. C 262 vom 23.10.2004, S. 55.