Language of document : ECLI:EU:T:2008:170





Beschluss des Gerichts (Achte Kammer) vom 2. Juni 2008 – WWF‑UK/Rat

(Rechtssache T-91/07)

„Nichtigkeitsklage – Verordnung (EG) Nr. 41/2007 – Wiederauffüllung der Kabeljaubestände – Festsetzung der TAC für 2007 – Handlung mit allgemeiner Geltung – Kein individuelles Betroffensein – Unzulässigkeit“

1.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Verordnung zur Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmenge von Kabeljau für das Jahr 2007 in den von der Verordnung mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Kabeljaubestände erfassten Gebieten (Art. 230 Abs. 4 EG; Verordnungen Nr. 423/2004 und Nr. 41/2007 des Rates) (vgl. Randnrn. 64-79)

2.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Verordnung zur Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmenge von Kabeljau für das Jahr 2007 in den von der Verordnung mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Kabeljaubestände erfassten Gebieten (Art. 230 Abs. 4 EG; Verordnung Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates; Verordnungen Nr. 423/2004 und Nr. 41/2007 des Rates; Entscheidung 2005/370 des Rates) (vgl. Randnrn. 81-82)

3.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Ermessensmissbrauch – Schwere des Fehlers des betreffenden Organs – Fehlen eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes gegen diesen Fehler – Auslegung contra legem des Erfordernisses individueller Betroffenheit – Unzulässigkeit (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 85-88)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (ABl. 2007, L 15, S. 1), soweit darin die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) von Kabeljau für das Jahr 2007 in den von der Verordnung (EG) Nr. 423/2004 des Rates vom 26. Februar 2004 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Kabeljaubestände (ABl. L 70, S. 8) erfassten Gebieten festgesetzt wird

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die WWF-UK Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates.

3.

Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.