Klage, eingereicht am 8. Dezember 2023 – W. L. Gore & Associates/EUIPO – Angiokard med. Spritzguß (Cardioflow)
(Rechtssache T-1146/23)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: W. L. Gore & Associates Inc. (Newark, Delaware, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwalt C. Tenkhoff und Rechtsanwältin T. Herzog)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Angiokard med. Spritzguß GmbH (Friedeburg, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke Cardioflow – Anmeldung Nr. 18 115 661.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 27. September 2023 in der Sache R 739/2023-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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