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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 11. Juli 2008 - WellBiz/HABM - Wild (WELLBIZ)

(Rechtssache T-451/07)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: WellBiz Verein (Eschen, Liechtenstein) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Schnetzer)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: S. Schäffner)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Rudolf Wild GmbH & Co. KG (Eppelheim, Deutschland)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 2. Oktober 2007 (Sache R 1575/2006-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen dem WellBiz Verein und der Rudolf Wild GmbH & Co. KG

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Der Kläger und das HABM tragen ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 37 vom 9.2.2008.