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Beschluss des Gerichts vom 8. Juli 2010 - Strålfors/HABM (ID SOLUTIONS)

(Rechtssache T-211/10)1

(Aufhebungsklage - Klageschrift - Formerfordernisse - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Strålfors AB (Malmö, Schweden) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Nielsen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Januar 2010 (Sache R 1111/2009-2) über die Anmeldung des Wortzeichens ID SOLUTIONS als Gemeinschaftsmarke

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Strålfors AB trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 195 vom 17.7.2010.