Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

Klage der Movingpeople.net International B.V. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 25. Februar 2005

(Rechtssache T-92/05)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Die Movingpeople.net International B.V., Helmond (Niederlande), hat am 25. Februar 2005 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte G.S.C.M. van Roeyen und T. Berendsen.

Anderer Beteiligter am Verfahren vor der Beschwerdekammer: Thomas Schäfer, wohnhaft in Schashagen (Deutschland)

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung in dem Umfang aufzuheben, dass die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 1 997 733 für alle Waren der Klassen 10, 12 und 20 zur Eintragung zugelassen wird;

dem HABM und/oder dem Widersprechenden die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Movingpeople.net International B.V.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Bildmarke "movingpeople.net" für Waren der Klassen 10, 12 und 20 (Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser u. a. alle vorstehend genannten Waren sind Spezialanfertigungen für Behinderte und andere Pflegebedürftige) - Anmeldung Nr. 1 997 733.
Inhaber der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens:

Thomas Schäfer.
Widerspruchsmarke oder -zeichen:Nationale Wortmarke "MOVING PEOPLE" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 12 und 37 (Fahrzeuge; Flugapparate, elektrisch betriebene Rollstühle und Krankenrollstühle u. a.).
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung für die mit dem Widerspruch angegriffenen Waren.
Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 49/94 des Rates.

____________