Language of document :

Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 6. Dezember 2006 - movingpeople.net / HABM - Schäfer (moving people.net)

(Rechtssache T-92/05)1

(Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftsbildmarke movingpeople.net - Widerspruch des Inhabers der nationalen Wortmarke MOVING PEOPLE - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Erwerb der älteren Marke durch die Klägerin - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: movingpeople.net International BV (Helmond, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. van Roeyen und T. Berendsen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: S. Laitinen)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer und Streithelfer im Verfahren vor dem Gericht: Groß Schlamin (Schashagen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Rohmeyer)

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Dezember 2004 (Sache R 410/2004-1) betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen Thomas Schäfer und movingpeople.net International BV.

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Beklagten.

Der Streithelfer trägt seine eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 115 vom 14.5.2005.