Language of document : ECLI:EU:T:2006:264





Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 26. September 2006 – Athinaïki Techniki/Kommission

(Rechtssache T-94/05)

„Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Beschwerde – Einstellung des Beschwerdeverfahrens – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Handlungen, die ein Beschwerdeführer anfechten kann, der das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe rügt (Artikel 81 EG, 82 EG, 230 Absatz 4 EG und 232 Absatz 3 EG; Verordnung Nr. 659/1999 des Rates, Artikel 4, 20 und 25) (vgl. Randnrn. 28-33)

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 2. Dezember 2004, mit dem der Klägerin mitgeteilt wurde, dass ihrer Beschwerde über eine angeblich dem Hyatt-Regency-Konsortium im Rahmen des öffentlichen Auftrags Casino Mont Parnès von der Hellenischen Republik gewährte staatliche Beihilfe nicht weiter nachgegangen werde

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Athinaïki Techniki AE trägt die gesamten Kosten.