Urteil des Gerichts vom 12. November 2010 - Spanien/Kommission
(EAGFL - Abteilung "Garantie" - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Beihilfen zur Olivenölerzeugung - Beihilfen für Futterflächen)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: M. Muñoz Pérez)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: F. Jimeno Fernández)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/68/EG der Kommission vom 20. Dezember 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. 2008, L 18, S. 12), soweit sie bestimmte vom Königreich Spanien getätigte Ausgaben in den Sektoren Olivenöl und Futterflächen betrifft
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 107 vom 26.4.2008.