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Urteil des Gerichts vom 12. November 2010 - Spanien/Kommission

(Rechtssache T-113/08)1

(EAGFL - Abteilung "Garantie" - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Beihilfen zur Olivenölerzeugung - Beihilfen für Futterflächen)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: M. Muñoz Pérez)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: F. Jimeno Fernández)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/68/EG der Kommission vom 20. Dezember 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. 2008, L 18, S. 12), soweit sie bestimmte vom Königreich Spanien getätigte Ausgaben in den Sektoren Olivenöl und Futterflächen betrifft

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 107 vom 26.4.2008.