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Klage, eingereicht am 21. August 2012 - Electric Bike World/HABM - Brunswick (LIFECYCLE)

(Rechtssache T-379/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Electric Bike World Ltd (Southampton, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: S. Malynicz, Barrister)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Brunswick Corp. (Lake Forest, Vereinigte Staaten)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 16. Mai 2012 in der Sache R 2308/2011-1 aufzuheben;

dem Amt und der anderen Beteiligten ihre eigenen Kosten und die der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "LIFECYCLE" für Waren der Klassen 12, 18 und 25 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8546401.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Spanien unter der Nr. 1271758 für Waren der Klasse 28 eingetragene Wortmarke "LIFECYCLE".

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Soweit durch die angefochtene Entscheidung der Widerspruch für bestimmte Waren der Klasse 12 zurückgewiesen worden war, wurde sie aufgehoben; die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke wurde für diese Waren abgelehnt; die Beschwerde für die übrigen Waren der Klasse 12 wurde zurückgewiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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