Klage, eingereicht am 28. April 2006 - Kapman / HABM (Darstellung eines blauen Sägeblatts)
(Rechtssache T-127/06)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Kapman A. B. (Sandviken, Schweden) (Prozessbevollmächtigter: R. Almaraz Palmero)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge der Klägerin
Es wird beantragt,
die Entscheidung der zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Februar 2006 in der Sache R 303/2004-2 aufzuheben;
dem Amt aufzugeben, der Klägerin die Beschwerdegebühr zu erstatten;
dem Amt die Kosten des Rechtstreits einschließlich des Verfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit Darstellung eines blauen Sägeblatts für Waren der Klasse 8 (Sägeblätter [für handbetätigte Werkzeuge] - Anmeldungsnr. 2 532 497.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Kombination der Gestalt und Farbe einen überragenden visuellen Eindruck bei den maßgeblichen Verkehrskreisen hervorrufe, d. h. bei gewerblichen Handwerkern und nicht bei dem Durchschnittsverbraucher.
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