Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 5. Dezember 2007 – Kapman/HABM (Darstellung eines blauen Sägeblatts)
(Rechtssache T‑127/06)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein blaues Sägeblatt darstellt – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 24-25, 27, 29)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Februar 2006 (Sache R 303/2004‑2), mit der die Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein blaues Sägeblatt darstellt, zurückgewiesen wurde |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen, da ihr offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt. |
2. | | Die Kapman AB trägt die Kosten. |