Language of document : ECLI:EU:T:2007:366





Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 5. Dezember 2007 – Kapman/HABM (Darstellung eines blauen Sägeblatts)

(Rechtssache T‑127/06)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein blaues Sägeblatt darstellt – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 24-25, 27, 29)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Februar 2006 (Sache R 303/2004‑2), mit der die Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein blaues Sägeblatt darstellt, zurückgewiesen wurde

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen, da ihr offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt.

2.

Die Kapman AB trägt die Kosten.