Language of document :





Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 17. Januar 2007 – Diy-Mar Insaat Sanayi ve Ticaret und Akar/Kommission

(Rechtssache T‑129/06)

„Nichtigkeitsklage – Wesentliche Formerfordernisse – Zwingend vorgeschriebene Vertretung der natürlichen oder juristischen Personen durch einen Anwalt, der berechtigt ist, vor einem Gericht eines Mitgliedstaats aufzutreten – Verspätete Einreichung der nunmehr ordnungsgemäßen Klageschrift – Unzulässigkeit der Klage“

1.                     Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse (Satzung des Gerichtshofs, Art. 19 Abs. 3 und 4, 21 Abs. 2 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 43 § 1 und 44 § 3) (vgl. Randnrn. 25-30)

2.                     Verfahren – Klagefristen – Ausschlusswirkung – Entschuldbarer Irrtum – Begriff (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 2; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 6) (vgl. Randnrn. 31-44)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung MK/KS/DELTUR/(2005)/SecE/D/1614 vom 23. Dezember 2005 in Bezug auf die Vergabe des Auftrags betreffend Baumaßnahmen der Ausbildungsstätten in den Provinzen Siirt und Diyarbakir (EuropeAid/121601/C/W/TR) und Aussetzung des betreffenden Vergabeverfahrens

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Kläger, Diy-Mar Insaat Sanayi ve Ticaret Ltd Sirketi und Musa Akar, tragen ihre eigenen Kosten und gesamtschuldnerisch die Kosten der Kommission.