Language of document : ECLI:EU:T:2007:188





Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 25. Juni 2007 – Drax Power u. a./Kommission

(Rechtssache T-130/06)

„Nichtigkeitsklage – Umwelt – Richtlinie 2003/87/EG – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten – Vorschlag einer Änderung des nationalen Zuteilungsplans für Zertifikate – Ablehnung durch die Kommission – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Unmittelbares Betroffensein – Kriterien (Art. 230 EG; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 9 Abs. 1 und 3 und Art. 11 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 48, 56-58)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 426 final der Kommission vom 22. Februar 2006 in Bezug auf den vom Vereinigten Königreich gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates übermittelten Vorschlag einer Änderung des nationalen Zuteilungsplans für Treibhausgasemissionszertifikate

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.