Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 25. Juni 2007 – Drax Power u. a./Kommission
(Rechtssache T-130/06)
„Nichtigkeitsklage – Umwelt – Richtlinie 2003/87/EG – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten – Vorschlag einer Änderung des nationalen Zuteilungsplans für Zertifikate – Ablehnung durch die Kommission – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Unmittelbares Betroffensein – Kriterien (Art. 230 EG; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 9 Abs. 1 und 3 und Art. 11 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 48, 56-58)
Gegenstand
| Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 426 final der Kommission vom 22. Februar 2006 in Bezug auf den vom Vereinigten Königreich gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates übermittelten Vorschlag einer Änderung des nationalen Zuteilungsplans für Treibhausgasemissionszertifikate |
Tenor
1. | | Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
2. | | Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. |