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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Bernard Nonat gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 16. April 2004

(Rechtssache T-151/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Bernard Nonat, wohnhaft in Brüssel, hat am 16. April 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen und Jean-Noël Louis sowie Rechtsanwältin Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung aufzuheben, mit der die Beurteilung seiner beruflichen Entwicklung für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2002 endgültig festgestellt wurde;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger wendet sich gegen die Beurteilung seiner beruflichen Entwicklung für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2002.

Zur Begründung seiner Anträge macht er geltend:

einen Verstoß gegen die Begründungspflicht;

einen Verstoß gegen Artikel 43 des Statuts und gegen die Übergangsbestimmungen für den Beurteilungszeitraum 2001-2002;

einen Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 5 Buchstabe c der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43 des Statuts;

einen offensichtlichen Beurteilungsfehler;

eine Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und des Diskriminierungsverbots;

mangelnde Kohärenz zwischen den Kommentaren und den erteilten Benotungen.

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