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Rechtsmittel, eingelegt am 2. Dezember 2011 von Francesca Cervelli gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 12. September 2011 in der Rechtssache F-98/10, Cervelli/Kommission

(Rechtssache T-622/11 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Francesca Cervelli (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. García-Gallardo Gil-Fournier)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

den Empfang des Rechtsmittels zu bestätigen und es für zulässig zu erklären;

über das Rechtsmittel, das im Namen und zugunsten von Francesca Cervelli von deren gesetzlichen Vertretern eingelegt wurde, zu entscheiden;

den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 12. September 2011 in vollem Umfang aufzuheben;

die Rechtssache an das Gericht für den öffentlichen Dienst für eine Prüfung in der Sache zurückzuverweisen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung des Rechtsmittels macht die Rechtsmittelführerin zwei Rechtsmittelgründe geltend.

Erster Rechtsmittelgrund: Offensichtlicher Fehler bei der Beurteilung des Sachverhalts, indem das GöD der Ansicht gewesen sei, dass sich die Rechtsmittelführerin nicht auf das Vorliegen einer neuen Tatsache, nämlich das Urteil des Gerichts vom 19. Juni 2007, Asturias Cuerno/Kommission (T-473/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), berufen könne. Dieses Urteil stelle eine neue Tatsache dar, da es dieselbe Situation wie die betreffe, in der sich die Rechtsmittelführerin befunden habe und die in dem betreffenden Urteil enthaltene Analyse im Wesentlichen einen objektiven Punkt und nicht spezielle tatsächliche Umstände der Rechtssache betreffe.

Zweiter Rechtsmittelgrund: Offensichtlicher Rechtsfehler, da das GöD ausschließlich den auf dem Grundsatz der Autonomie der Anstellungsbehörde beruhenden Beurteilungsspielraum den Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Einheitlichkeit des öffentlichen Dienstes gegeben habe.

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