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Klage, eingereicht am 24. November 2023 – Melnichenko/Rat

(Rechtssache T-1113/23)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Aleksandra Melnichenko (St. Moritz, Schweiz) (vertreten durch Rechtsanwältin A. Miron, Rechtsanwalt D. Müller, Rechtsanwältin H. Bajer Pellet und Rechtsanwalt R. Piéri)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

gemäß Art. 263 AEUV die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen1 , und den Beschluss (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen2 , für nichtig zu erklären, soweit diese Rechtsakte sie betreffen und beeinträchtigen;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf fünf Gründe gestützt:

Rechtswidrigkeit von Art. 2 Abs. 1 Buchst. g des Beschlusses 2014/145/GASP des Rates1 und von Art. 3 Abs. 1 Buchst. g der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates2 in ihrer durch die angefochtenen Rechtsakte geänderten Fassung (im Folgenden: Kriterium g)

Hilfsweise Beurteilungsfehler bei der Anwendung von Kriterium g

Rechtswidrigkeit des Kriteriums der Verbindung in Art. 2 Abs. 1 des Beschlusses 2014/145/GASP des Rates und von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates (im Folgenden: Kriterium der Verbindung)

Hilfsweise Beurteilungsfehler bei der Anwendung des Kriteriums der Verbindung

Verletzung der Grundrechte der Klägerin und allgemein der Verpflichtungen der EU zum Schutz der Grundrechte

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1 Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 3).

1 Beschluss (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 104).

1 Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2014, L 78, S. 16).

1 Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2014, L 78, S. 6).