Klage, eingereicht am 24. November 2023 – Usmanov/Rat
(Rechtssache T-1117/23)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Alisher Usmanov (Tashkent, Usbekistan) (vertreten durch Rechtsanwälte D. Rovetta, M. Campa, M. Moretto, M. Villante und Rechtsanwältin M. Pirovano)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
1. die Nichtigerklärung
des Beschlusses (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen1 , und
der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen1 ;
2. dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende sechs Klagegründe gestützt:
Erster Klagegrund: Geltendmachung einer Verfälschung von Nachweisen und des maßgeblichen Sachverhalts sowie eines Mangels in Bezug auf die Zuverlässigkeit, Spezifizität und Beweiskraft der vom Rat zugrunde gelegten Nachweise;
Zweiter Klagegrund: Geltendmachung, dass der Rat einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen habe;
Dritter Klagegrund: Geltendmachung, dass der Rat das Recht auf effektiven Rechtsschutz sowie die Begründungspflicht verletzt habe;
Vierter Klagegrund: Geltendmachung eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung;
Fünfter Klagegrund: Geltendmachung einer Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes;
Sechster Klagegrund: Geltendmachung einer Verletzung des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens und des Grundrechts auf Eigentum.
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1 ABl. 2023, L 226, S. 104.
1 ABl. 2023, L 226, S. 3.