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Klage, eingereicht am 24. November 2023 – Usmanov/Rat

(Rechtssache T-1117/23)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Alisher Usmanov (Tashkent, Usbekistan) (vertreten durch Rechtsanwälte D. Rovetta, M. Campa, M. Moretto, M. Villante und Rechtsanwältin M. Pirovano)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

1.    die Nichtigerklärung

des Beschlusses (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen1 , und

der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen1 ;

2.    dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende sechs Klagegründe gestützt:

Erster Klagegrund: Geltendmachung einer Verfälschung von Nachweisen und des maßgeblichen Sachverhalts sowie eines Mangels in Bezug auf die Zuverlässigkeit, Spezifizität und Beweiskraft der vom Rat zugrunde gelegten Nachweise;

Zweiter Klagegrund: Geltendmachung, dass der Rat einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen habe;

Dritter Klagegrund: Geltendmachung, dass der Rat das Recht auf effektiven Rechtsschutz sowie die Begründungspflicht verletzt habe;

Vierter Klagegrund: Geltendmachung eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung;

Fünfter Klagegrund: Geltendmachung einer Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes;

Sechster Klagegrund: Geltendmachung einer Verletzung des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens und des Grundrechts auf Eigentum.

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1 ABl. 2023, L 226, S. 104.

1 ABl. 2023, L 226, S. 3.