Klage, eingereicht am 24. November 2023 – Melnichenko/Rat
(Rechtssache T-1114/23)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Andrey Melnichenko (St. Moritz, Schweiz) (vertreten durch Rechtsanwältin A. Miron, Rechtsanwalt D. Müller, Rechtsanwältin H. Bajer Pellet und Rechtsanwalt R. Piéri)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
gemäß Art. 263 AEUV die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen1 , und den Beschluss (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen2 , für nichtig zu erklären, soweit diese Rechtsakte ihn betreffen und beeinträchtigen;
dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:
Rechtswidrigkeit von Art. 2 Abs. 1 Buchst. g des Beschlusses 2014/145/GASP des Rates1 und von Art. 3 Abs. 1 Buchst. g der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates2 in ihrer durch die angefochtenen Rechtsakte geänderten Fassung (im Folgenden: Kriterium g)
Hilfsweise Beurteilungsfehler bei der Anwendung von Kriterium g und Nichtbeachtung der Beweislast
Verletzung der Grundrechte des Klägers und allgemein der Verpflichtungen der EU zum Schutz der Grundrechte
____________
1 Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 3).
1 Beschluss (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 104).
1 Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2014, L 78, S. 16).
1 Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2014, L 78, S. 6).