Rechtssache C‑265/17 P
Europäische Kommission
gegen
United Parcel Service, Inc.
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 16. Januar 2019
„Rechtsmittel – Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen – Übernahme von TNT Express durch UPS – Beschluss der Kommission zur Feststellung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen – Von der Kommission erarbeitetes ökonometrisches Modell – Unterlassene Übermittlung der am ökonometrischen Modell vorgenommenen Änderungen – Verletzung der Verteidigungsrechte“
1. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung
(Art. 256 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1)
(vgl. Rn. 11, 12)
2. Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Unzulässigkeit – Beanstandung der Auslegung oder Anwendung des Unionsrechts durch das Gericht – Zulässigkeit
(Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 168 Abs. 1 Buchst. d)
(vgl. Rn. 14-16)
3. Unternehmenszusammenschlüsse – Verwaltungsverfahren – Wahrung der Verteidigungsrechte – Anhörung der Unternehmen – Verpflichtung der Kommission, dem betroffenen Unternehmen die vor Erlass des angefochtenen Beschlusses herangezogene endgültige Fassung des ökonometrischen Modells zu übermitteln
(Verordnung Nr. 139/2004 des Rates, Art. 18 Abs. 3; Verordnung Nr. 802/2004 der Kommission, Art. 13 Abs. 2 und Art. 17)
(vgl. Rn. 28-44)
4. Unternehmenszusammenschlüsse – Verwaltungsverfahren – Wahrung der Verteidigungsrechte (Verordnung Nr. 139/2004 des Rates, Art. 18 Abs. 3; Verordnung Nr. 802/2004 der Kommission, Art. 13 Abs. 2)
(vgl. Rn. 53-56)
Siehe Text der Entscheidung.