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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Gagliardi Salvatore gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 24. September 2004

(Rechtssache T-392/04)

(Verfahrenssprache: Italienisch)

Herr Gagliardi Salvatore, Inhaber eines Unternehmens mit gleichem Namen, hat am 24. September 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Alex Schmitt, Paolo Biavati und Sandro Corona.

Andere Beteiligte am Verfahren vor der Beschwerdekammer: Norma Lebensmittelfilialbetrieb GmbH & Co. KG.

Der Kläger beantragt,

die in einem Verfahren inter partes ergangene Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Juni 2004 (Sache R 154/2002-4) aufzuheben und die unterliegenden Verfahrensbeteiligten nach Artikel 87 der Verfahrensordnung (das HABM im Fall seines Unterliegens z. B. wegen Überschreitung seiner Befugnisse) zur Tragung der Kosten des Verfahrens zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:Der Kläger.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Bildmarke "MANU" - Anmeldung Nr. 1021690 für Waren der Klassen 18, 24 und 25.
Inhaber der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens:Norma Lebensmittelfilialbetrieb GmbH & Co. KG.
Widerspruchsmarke oder -zeichen:Deutsche Wortmarke "MANOU" für Waren der Klasse 25 (Bekleidungsstücke, Schuhe, Kopfbedeckungen).
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer:Stattgabe der Beschwerde und Zurückweisung der Anmeldung.
Klagegründe:Fehlerhafte Anwendung von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke. Die angefochtene Entscheidung beruhe auf einer Überschreitung von Befugnissen, da die Anmeldung für die Klassen 18 und 24, die unstreitig niemals vom Widerspruch erfasst waren, und für andere Waren der Klasse 25 als Bekleidungsstücke, obgleich diese niemals dem Widerspruch zugrunde gelegt worden seien, zurückgewiesen worden sei.

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