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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 25. Mai 2009 - Biofrescos/Kommission

(Rechtssache T-159/09 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Antragstellung - Unzulässigkeit - Finanzieller Schaden - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Antragstellerin: Biofrescos - Comércio de Produtos Alimentares, Lda (Linda-a-Velha, Portugal) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Magalhães Menezes)

Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal, P. Guerra e Andrade und L. Bouyon)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Nacherhebung von Einfuhrabgaben bei der Antragstellerin, soweit diese Nacherhebung mit der Entscheidung C(2009) 72 final der Kommission vom 16. Januar 2009 angeordnet und festgestellt wurde, dass diese Abgaben nachzuerheben seien und dass ihr Erlass im Fall der Antragstellerin nicht gerechtfertigt sei

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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