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Klage, eingereicht am 21. Dezember 2005 - Ioannis Economidis / Kommission

(Rechtssache F-122/05)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Ioannis Economidis (Woluwé-St-Etienne, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, E. Marchal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge des Klägers

Aufhebung der Entscheidung der Kommission über die Ernennung von Herrn S. Hogan auf die Stelle des Leiters des Referats "RTD.F.5 - Biotechnologie und angewandte Genomik";

Aufhebung der Entscheidung, mit der die Bewerbung des Klägers auf diese Stelle abgelehnt wurde;

Verurteilung der Beklagten in die Kosten des Verfahrens.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, Beamter der Kommission, wendet sich gegen die Ablehnung seiner Bewerbung auf die Stelle eines Leiters des Referats "RTD.F.5 - Biotechnologie und angewandte Genomik" (Stellenausschreibung COM/R/7012/04) durch die Anstellungsbehörde.

Zur Begründung seiner Anträge macht er die Rechtswidrigkeit des Einstellungsverfahrens, einen Verstoß gegen die Artikel 29 Absatz 1 und 31 des Statuts, einen Verstoß gegen die Begründungspflicht und einen offensichtlichen Beurteilungsfehler geltend.

Im Einzelnen trägt er vor:

-    Da nicht festgelegt worden sei, in welcher Besoldungsgruppe die Planstelle besetzt würde, habe die Anstellungsbehörde die Bewerber nicht so genau wie möglich über die Art der Voraussetzungen informiert, die für die Besetzung der betreffenden Stelle erforderlich seien, um sie in die Lage zu versetzen, zu beurteilen, ob eine Bewerbung für sie in Betracht komme.

-    Die Begründung der Kommission sei nicht ordnungsgemäß, da sie es weder dem Kläger ermögliche, die Richtigkeit der Entscheidung zu prüfen, noch dem Gemeinschaftsrichter, seine gerichtliche Kontrolle auszuüben.

-    Die angefochtenen Entscheidungen seien insofern mit einem offensichtlichen Ermessensfehler behaftet, als der ausgewählte Bewerber im Gegensatz zum Kläger, dessen Berufserfahrung seine hohe Befähigung, insbesondere im Managementbereich, zeige, nicht alle erforderlichen allgemeinen und besonderen Qualifikationen besitze.

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