Language of document : ECLI:EU:T:2014:1079





Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 12. Dezember 2014 –

Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Kommission

(Rechtssache T‑550/08)

„Wettbewerb – Kartelle – Markt für Paraffinwachse – Abstimmung und Erhöhung der Preise – Preisfestsetzung – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen von 2006 – Verteidigungsrechte – Nachweis der Zuwiderhandlung – Verjährung“

1.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung, durch die gegen eine Vielzahl von Adressaten Geldbußen wegen eines Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln verhängt werden – Erfordernis einer in Bezug auf jeden Adressaten hinreichenden Begründung (Art. 81 EG und 253 EG) (vgl. Rn. 32-36, 51, 53)

2.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Verwendung einer gemeinsamen Bezeichnung für zwei Gesellschaften, die derselben Gruppe angehören und persönliche und vertikale Verbindungen aufweisen – Verstoß gegen Art. 81 EG – Fehlen (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 37-40, 54-65)

3.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Mitteilung der Beschwerdepunkte – Notwendiger Inhalt – Wahrung der Verteidigungsrechte – Unternehmen, denen Gelegenheit gegeben wurde, zu den von der Kommission angeführten Tatsachen, Rügen und Umständen Stellung zu nehmen (Verordnung Nr. 1/2003, Art. 27 Abs. 1) (vgl. Rn. 68-76)

4.                     Kartelle – Vereinbarungen zwischen Unternehmen – Begriff – Willensübereinstimmung bezüglich des künftigen Marktverhaltens – Einbeziehung – Fortführung von Verhandlungen über bestimmte Bestandteile der Beschränkung – Keine Auswirkung (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 81-83, 136, 154)

5.                     Kartelle – Abgestimmte Verhaltensweise – Begriff – Mit der Pflicht jedes Unternehmens, sein Marktverhalten selbständig zu bestimmen, unvereinbare Koordinierung und Zusammenarbeit – Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern – Wettbewerbswidriger Zweck oder wettbewerbswidrige Wirkung (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 84, 85, 125, 138)

6.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Nachweis – Nachweis durch eine Reihe einzelner Ausprägungen der Zuwiderhandlung – Zulässigkeit – Heranziehung eines Indizienbündels – Bei jedem einzelnen Indiz erforderlicher Grad der Beweiskraft – Nachweis durch Urkunden – Kriterien – Glaubhaftigkeit der vorgelegten Beweismittel – Beweispflichten der Unternehmen, die das Vorliegen der Zuwiderhandlung bestreiten (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 86, 90-101, 121, 159, 171, 191, 204)

7.                     Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Grundrechte – Unschuldsvermutung – Verfahren in Wettbewerbssachen – Anwendbarkeit – Umfang – Folgen (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 87-89)

8.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Beweislast der Kommission für die Zuwiderhandlung und ihre Dauer – Beweiswert der freiwilligen Angaben, die die Hauptteilnehmer an einem Kartell zulasten eines Unternehmens machen, um in den Genuss der Mitteilung über die Zusammenarbeit zu kommen – Erklärungen, die den Interessen dieses Unternehmens zuwiderlaufen – Hoher Beweiswert (Art. 81 Abs. 1 EG; Mitteilung 2002/C 45/03 der Kommission) (vgl. Rn. 102-107, 120)

9.                     Kartelle – Vereinbarungen zwischen Unternehmen – Begriff – Teilnahme an Zusammenkünften mit wettbewerbswidrigem Zweck – Einbeziehung – Voraussetzung – Fehlende Distanzierung von den getroffenen Entscheidungen – Beurteilungskriterien (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 123, 124, 126, 214-216)

10.                     Kartelle – Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen, die eine einheitliche Zuwiderhandlung darstellen – Unternehmen, denen eine Zuwiderhandlung in Form der Teilnahme an einem Gesamtkartell zur Last gelegt werden kann – Kriterien (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 127)

11.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Verfolgungsverjährung – Beginn – Dauernde oder fortgesetzte Zuwiderhandlung – Tag der Beendigung der Zuwiderhandlung – Unterbrechung – Nachprüfungsentscheidung (Verordnung Nr. 1/2003, Art. 25 Abs. 1 bis 3) (vgl. Rn. 220-225)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung K (2008) 5476 endg. der Kommission vom 1. Oktober 2008 in einem Verfahren nach Artikel 8l [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/39181 – Kerzenwachse), soweit sie die Klägerin betrifft, hilfsweise Herabsetzung der gegen diese verhängten Geldbuße

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen KG trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission, einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.