Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 12. Dezember 2014 –
Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Kommission
(Rechtssache T‑550/08)
„Wettbewerb – Kartelle – Markt für Paraffinwachse – Abstimmung und Erhöhung der Preise – Preisfestsetzung – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen von 2006 – Verteidigungsrechte – Nachweis der Zuwiderhandlung – Verjährung“
1. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung, durch die gegen eine Vielzahl von Adressaten Geldbußen wegen eines Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln verhängt werden – Erfordernis einer in Bezug auf jeden Adressaten hinreichenden Begründung (Art. 81 EG und 253 EG) (vgl. Rn. 32-36, 51, 53)
2. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Verwendung einer gemeinsamen Bezeichnung für zwei Gesellschaften, die derselben Gruppe angehören und persönliche und vertikale Verbindungen aufweisen – Verstoß gegen Art. 81 EG – Fehlen (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 37-40, 54-65)
3. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Mitteilung der Beschwerdepunkte – Notwendiger Inhalt – Wahrung der Verteidigungsrechte – Unternehmen, denen Gelegenheit gegeben wurde, zu den von der Kommission angeführten Tatsachen, Rügen und Umständen Stellung zu nehmen (Verordnung Nr. 1/2003, Art. 27 Abs. 1) (vgl. Rn. 68-76)
4. Kartelle – Vereinbarungen zwischen Unternehmen – Begriff – Willensübereinstimmung bezüglich des künftigen Marktverhaltens – Einbeziehung – Fortführung von Verhandlungen über bestimmte Bestandteile der Beschränkung – Keine Auswirkung (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 81-83, 136, 154)
5. Kartelle – Abgestimmte Verhaltensweise – Begriff – Mit der Pflicht jedes Unternehmens, sein Marktverhalten selbständig zu bestimmen, unvereinbare Koordinierung und Zusammenarbeit – Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern – Wettbewerbswidriger Zweck oder wettbewerbswidrige Wirkung (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 84, 85, 125, 138)
6. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Nachweis – Nachweis durch eine Reihe einzelner Ausprägungen der Zuwiderhandlung – Zulässigkeit – Heranziehung eines Indizienbündels – Bei jedem einzelnen Indiz erforderlicher Grad der Beweiskraft – Nachweis durch Urkunden – Kriterien – Glaubhaftigkeit der vorgelegten Beweismittel – Beweispflichten der Unternehmen, die das Vorliegen der Zuwiderhandlung bestreiten (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 86, 90-101, 121, 159, 171, 191, 204)
7. Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Grundrechte – Unschuldsvermutung – Verfahren in Wettbewerbssachen – Anwendbarkeit – Umfang – Folgen (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 87-89)
8. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Beweislast der Kommission für die Zuwiderhandlung und ihre Dauer – Beweiswert der freiwilligen Angaben, die die Hauptteilnehmer an einem Kartell zulasten eines Unternehmens machen, um in den Genuss der Mitteilung über die Zusammenarbeit zu kommen – Erklärungen, die den Interessen dieses Unternehmens zuwiderlaufen – Hoher Beweiswert (Art. 81 Abs. 1 EG; Mitteilung 2002/C 45/03 der Kommission) (vgl. Rn. 102-107, 120)
9. Kartelle – Vereinbarungen zwischen Unternehmen – Begriff – Teilnahme an Zusammenkünften mit wettbewerbswidrigem Zweck – Einbeziehung – Voraussetzung – Fehlende Distanzierung von den getroffenen Entscheidungen – Beurteilungskriterien (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 123, 124, 126, 214-216)
10. Kartelle – Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen, die eine einheitliche Zuwiderhandlung darstellen – Unternehmen, denen eine Zuwiderhandlung in Form der Teilnahme an einem Gesamtkartell zur Last gelegt werden kann – Kriterien (Art. 81 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 127)
11. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Verfolgungsverjährung – Beginn – Dauernde oder fortgesetzte Zuwiderhandlung – Tag der Beendigung der Zuwiderhandlung – Unterbrechung – Nachprüfungsentscheidung (Verordnung Nr. 1/2003, Art. 25 Abs. 1 bis 3) (vgl. Rn. 220-225)
Gegenstand
| Nichtigerklärung der Entscheidung K (2008) 5476 endg. der Kommission vom 1. Oktober 2008 in einem Verfahren nach Artikel 8l [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/39181 – Kerzenwachse), soweit sie die Klägerin betrifft, hilfsweise Herabsetzung der gegen diese verhängten Geldbuße |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen KG trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission, einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten. |