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Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 30. Juni 2009 - Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Kommission

(Rechtssache T-550/08 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Entscheidung der Kommission, mit der eine Geldbuße verhängt wird - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf einstweilige Anordnungen [Rückzahlung der bereits entrichteten Geldbuße und Verzicht auf Stellung einer Bankbürgschaft] - Fehlender fumus boni iuris und fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Antragstellerin: Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen KG (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Dallmann und U. Krauthause)

Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A. Antoniadis und R. Sauer)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung K (2008) 5476 endg. der Kommission vom 1. Oktober 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen in der Sache COMP/39181 - Kerzenwachse, soweit der Antragstellerin darin eine Geldbuße auferlegt wird, auf Befreiung der Antragstellerin von der Verpflichtung, eine Bankbürgschaft als Voraussetzung für die Abwendung der Zahlungsverpflichtung zu stellen, und auf Erlass weiterer einstweiliger Anordnungen

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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