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Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 8. Juni 2009 -Dover/Parlament

(Rechtssache T-149/09 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Rückforderung von Zulagen, die zur Erstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz gezahlt worden waren - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Unzulässigkeit - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragsteller: Densmore Ronald Dover (Borehamwood, Hertfordshire, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: D. Vaughan, QC, M. Lester, Barrister, und M. French, Solicitor)

Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: H. Krück, D. Moore und M. Windisch)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung D (2009) 4639 des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 29. Januar 2009 über die Rückforderung von Zulagen, die dem Antragsteller zur Erstattung seiner Kosten für parlamentarische Assistenz zu Unrecht gezahlt worden sein sollen, der auf diese Entscheidung gestützten Belastungsanzeige sowie jeder Entscheidung, die getroffen werde, um den geforderten Betrag mit anderen dem Antragsteller zustehenden Abgeordnetenvergütungen zu verrechnen

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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