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Klage, eingereicht am 21. Oktober 2011 - BytyOKD/Kommission

(Rechtssache T-559/11)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Parteien

Klägerin: Sdružení nájemníků BytyOKD.cz [Mietervereinigung OKD-Wohnungen] (Ostrava [Ostrau], Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Pelikán)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung K(2011) 4927 endg. vom 13. Juli 2011 über die staatliche Beihilfe Nr. SA.25076 (2011/NN) - Tschechische Republik, Privatisierung der Gesellschaft OKD a.s. durch Übertragung von Anteilen auf die Gesellschaft Karbon Invest a.s. - für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzulegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin einen Klagegrund geltend, mit dem sie vorträgt, die Kommission habe gegen Art. 108 Abs. 3 AEUV verstoßen, indem sie kein förmliches Verfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV eingeleitet habe, obwohl sie im Rahmen der vorläufigen Prüfung auf ernsthafte Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Vereinbarkeit der geprüften Maßnahme der Tschechischen Republik mit dem Gemeinsamen Markt gestoßen sei. Dadurch habe die Beklagte der Klägerin ihre Verfahrensrechte genommen, die ihr im förmlichen Verfahren durch Art. 108 Abs. 2 AEUV gewährleistet gewesen wären.

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