Urteil des Gerichts erster Instanz vom 17. Oktober 2006 - Bonnet / Gerichtshof
(Beamte - Einstellung - Bedienstete auf Zeit - Urteilslektoren - Artikel 2 Buchstabe c der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten - Beschwerende Maßnahme - Vertrauensbeziehung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: André Bonnet (Saint-Pierre-de-Vassols, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. de Lepinau)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: M. Schauss)
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Maßnahmen des Gerichtshofes vom 11. Februar und 4. März 2004, mit denen für den Kläger das Einstellungsverfahren für Urteilslektoren im Kabinett des Präsidenten des Gerichtshofes beendet wurde, sowie der Entscheidung über die Ernennung auf die betreffende Stelle, und auf Schadensersatz
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 300 vom 4.12.2004.