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Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2012 - Hand Held Products/HABM - Orange Brand Services (DOLPHIN)

(Rechtssache T-361/11)

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DOLPHIN - Ältere Gemeinschaftswortmarke DOLPHIN - Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Hand Held Products, Inc. (Wilmington, Delaware, USA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Güell Serra und M. Curell Aguilà)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst P. Bullock und R. Pethke, dann P. Bullock und G. Schneider)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Orange Brand Services Ltd (Bristol, Vereinigtes Königreich)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 6. April 2011 (Sache R 1443/2010-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Hand Held Products, Inc. und der Orange Brand Services Ltd

Tenor

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 6. April 2011 (Sache R 1443/2010-1) wird aufgehoben, soweit mit ihr der Widerspruch für elektrische und elektronische Zubehörteile zurückgewiesen wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Hand Held Products, Inc. und das HABM tragen ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 269 vom 10.9.2011.