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Urteil des Gerichts vom 15. Mai 2024 – VI/Kommission

(Rechtssache T-147/23)1

(Öffentlicher Dienst – Einstellung – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AST/150/21-3 – Entscheidung, den Kläger nicht zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zuzulassen – Art. 27 des Statuts – Art. 5 des Anhangs III des Statuts – Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: VI (vertreten durch Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch L. Hohenecker, I. Melo Sampaio und G. Niddam als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 270 AEUV begehrt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 20. Mai 2022, mit der ihre Zulassung zur dritten Phase des Auswahlverfahrens EPSO/AST/150/2 abgelehnt wurde.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

VI trägt ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission.

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1     ABl. C 179 vom 22.5.2023.