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Klage, eingereicht am 12. April 2006 - Zuffa / HABM

(Rechtssache T-118/06)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Zuffa, LLC (Las Vegas, USA) (Prozessbevollmächtigte: S. Malynicz, Barrister, M. Blair, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Es wird beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer vom 30. Januar 2006 in der Sache R 931/2005-1 über die Zurückweisung der Beschwerde nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung Nr. 40/94 aufzuheben;

dem HABM seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin aufzugeben.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 25, 28 und 41 - Anmeldung Nr. 2 789 568.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung des Prüfers, Zurückweisung der Anmeldung nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung Nr. 40/94 und Zurückverweisung der Sache an den Prüfer nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung zur weiteren Bearbeitung.

Klagegründe: Die Beschwerdekammer habe die Worte ULTIMATE FIGHTING zu Unrecht einer bestimmten Sportart gleichgestellt und ihnen eine klare und unzweideutige Bedeutung beigelegt. Die Beschwerdekammer habe die angemeldete Marke daher zu Unrecht für beschreibend und nicht unterscheidungskräftig gehalten.

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